ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso Bestandteil der Buchung wie die zum Ferienobjekt gehörende allgemeine Hausordnung. Der Mieter erhält nach Abschluss der verbindlichen* Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Mieter und seine Mitreisenden erkennen unsere Bedingungen und auch die beigefügte allgemeine Hausordnung verbindlich an.
* Die Buchung ist verbindlich bei telefonischer Buchung, persönlicher Buchung vor Ort, online über die Website www.villa-summergreen.de oder online bei einem externen Buchungsportal, dass eine vertragliche Zusammenarbeit mit uns hat.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung, der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Anreise auf das nachstehende Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis am Anreisetag zu entrichten.
Zahlungsempfänger:Andreas Beilicke
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE98 2605 0001 0056 00936 10
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Buchungsnummer an.
Sollte die Anzahlung bzw. Restzahlung nach zwei Zahlungsaufforderungen nicht eingegangen sein, wird die Buchung durch uns ggf. kostenpflichtig storniert. In diesem Fall greifen unsere allg. Stornierungsbedingungen.
3. SONDERANGEBOTE
Sonderangebote, die über unsere Webseite kommuniziert werden, gelten ausschließlich für Erstbuchungen. Es ist nicht möglich, eine bestehende Buchung zu stornieren und erneut über das Sonderangebot zu buchen.
4. ANREISE
Am Anreisetag kann der Mieter die Ferienunterkunft ab 16:00 Uhr beziehen. In Ausnahmefällen kann sich die Einzugszeit auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens verzögern. In diesen Fällen bitten wir freundlichst um Ihr Verständnis.
Die Schlüssel werden dem Mieter erst nach erfolgter Zahlung der eventuellen Kaution, der Kurtaxe und ggf. der Restsumme des Gesamtpreises ausgehändigt.
In der Regel gehört zu jeder Ferieneinheit 1 PKW-Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen besteht kein Anspruch des Mieters auf das Abstellen der weiteren Fahrzeuge auf dem Grundstück. In diesen Fällen sind die weiteren Fahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.
5. ABREISE / SCHLÜSSELÜBERGABE / AUSZUG AUS DEM MIETOBJEKT
Am Abreisetag ist das Ferienquartier bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die ausgehändigten Schlüssel wieder in den Tresor zurückzulegen oder wie mit dem Vermieter vereinbart, zu hinterlassen.
Das Wohnung ist besenrein zu übergeben. Der Kühlschrank ist zu leeren. Das Geschirr ist zu reinigen. Der Hausmüll und die leeren Flaschen sind in die entsprechenden Abfallcontainer zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise in der allgemeinen Hausordnung.
6. AUFENTHALT IM MIETOBJEKT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER / VERMITTLER
Die Ferienunterkunft wird mit vollständigem Inventar gem. Inventarverzeichnis vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Ferienobjekt entfernt und auch nicht umgestellt werden. Entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung während der Mietzeit sind umgehend dem Vermittler zu melden und vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen. Für den Fall, dass der Mieter vorgenannte Kosten nicht reguliert hat, werden diese Kosten mit der eventuellen hinterlegten Kaution verrechnet oder in Rechnung gestellt. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen.
Die Anzahl der möglichen Übernachtungen (Personen) sowie der Mietpreis des Ferienquartiers richten sich nach dem jeweiligen gültigen Angebot und der Vereinbarung gemäß Buchungsbestätigung. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft (z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc sowie bei Nichtzahlung der Miete) kann der Vertrag seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die allgemeine Hausordnung. Bei Belegungen mit mehr Personen als in der Buchung angegeben, behalten wir uns das Recht einer Nachberechnung des Übernachtungspreises oder einen Verweis der Ferienunterkunft vor.
7. SCHLÜSSELNOTDIENST
Sollte sich der Feriengast aus der Ferienunterkunft ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma (Schlüsseldienst) oder der Vermittler (Öffnung durch den Hausmeister) beauftragt werden, so trägt der Feriengast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierender Schließanlage und den Schlüsseln.
8. RÜCKTRITT DURCH DEN MIETER UND ERSATZTEILNEHMER
Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang bei dem Vermittler wirksam. Für den Fall des Rücktritts oder Nichtantritts der Buchung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermittler für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich nicht angefallenen Aufwendungen (z.B. Endreinigung oder Kurtaxe) berücksichtigt.
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bis 10 Tage vor Mietbeginn: 70% des Übernachtungspreises*
- bis 1 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses: 100% des Übernachtungspreises*
*Für kostenpflichtige Stornierungen fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45 EUR inkl. MwSt. an.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden. Wir empfehlen dem Gast den Abschluss einer Reiseversicherung.
Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus der Buchung eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung bei dem Vermittler. Dem Wechsel kann jedoch von Seiten des Vermieters bzw. des Vermittlers widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Gesamtpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.
8.1 SONDER-STORNIERUNGSBEDINGUNGEN GÜLTIG BIS 31. MAI 2024
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 70% des Übernachtungspreises*
- bis 1 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses: 100% des Übernachtungspreises*
*Für kostenpflichtige Stornierungen fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45 EUR inkl. MwSt. an.
9. RAUCHVERBOT IN FERIENOBJEKTEN
In allen Wohnungen gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe der Kaution. Dieser ist zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. Zudem erhält der Gast ein Hausverbot.
10. INTERNETNUTZUNG IN FERIENOBJEKTEN
In den Wohnungen steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Gast keinen Anspruch auf diese Leistung hat, sollte es durch den Netzanbieter zu Ausfällen oder einer nicht ausreichenden Netzleistung kommen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die vom Gast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für den vom Vermieter bereitgestellten und vom Gast genutzten Internetzugang ab.
11. HAFTUNG DES VERMIETERS
Die Haftung vom Vermieter sowie ihrer Mitarbeiter sind grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Eigentümer (Vermieter) des Ferienquartiers haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. GEWÄHRLEISTUNG
Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Mietobjekts kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Mieter verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
13. ZUSATZLEISTUNGEN & KURTAXE
Weitere Zusatzleistungen aus unserem Serviceangebot können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail, online oder in der Gäste-App (noch nicht verfügbar) bestellen. Alle ausgewiesenen Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und bei Anreise fällig. Die Kurtaxe wird entsprechend der ortsüblichen Satzungen erhoben und ist ebenfalls bei Anreise beim Vermittler zu zahlen.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.
15. ONLINE-STREITBEILEGUNG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 01.07.2024